Versandinformationen

Gewürz Mayer liefert nach Deutschland, Österreich und Luxemburg (Eurozone 1), Belgien, Dänemark, Finnland, GriechenlandFrankreich, Italien, KroatienNiederlande, Polen, Portugal, Schweden, Slowakische Republik, SlowenienSpanien, Tschechische Republik und Ungarn (Eurozone 2), Bulgarien, Irland, Lettland, Litauen, Estland, Malta, Rumänien, Zypern  (Eurozone 3) und in die Schweiz. Weitere Länder auf Anfrage.

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Lieferzeit*: ca. 1-3 Werktage ca. 3-5 Werktage ca. 3-5 Werktage ca. 5-7 Werktage
Gültiger Steuersatz*: Deutschland Deutschland Deutschland Schweiz**
Zusätzliche Kosten: Keine Keine Keine Einfuhrzoll**


Alle Preise inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer

* Eventuelle Ausnahmen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Produktseite. Bitte beachten Sie bei der Zahlungsart Vorkasse, dass der Transfer des Kaufpreises durch Ihre Bank bis zu drei Werktage und im Falle einer Auslandsüberweisung bis zu fünf Werktage beanspruchen kann. Dieser Zeitraum ist in die Lieferzeit nicht mit eingerechnet.

** Auslandslieferungen:
Bei Lieferungen in die Schweiz können zusätzlich Zölle und Gebühren anfallen. Die Einfuhrzölle und die Mehrwertsteuer werden durch die schweizerischen Zollbehörden ermittelt und von der schweizerischen Post persönlich eingezogen. Wir versenden Waren in die Schweiz ohne die gesetzliche, deutsche Mehrwertsteuer (Ausnahme: Für die Versandkosten und die Nachnahmegebühr berechnen wir den deutschen Mehrwertsteuersatz in Höhe von 19%, bzw. den vollen Bruttopreis wie er in obiger Tabelle aufgeführt ist). Sofern Sie als schweizerischer Kunde in unserem Kundenbereich eingeloggt sind, haben Sie die Möglichkeit sich die Waren ohne die deutsche, gesetzliche Mehrwertsteuer anzeigen zu lassen. Für Sie greift der schweizerische Mehrwertsteuersatz (für die meisten unserer Produkte der ermäßigte Steuersatz von 2,4%), der von den schweizerischen Zollbehörden ermittelt wird. Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Zollgebühren ist das Bruttogewicht der Sendung, also das kumulierte Nettogewicht der Waren zuzüglich dem Gewicht sämtlicher Verpackungen (Produktverpackung, Versandkarton, Klebeband, usw.). Die Tara wird seitens der Zollbehörden den Nettogewichten der Waren anteilig zugerechnet und anschließend verzollt.

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